Energieausweis

Die 4 wichtigsten Punkte die Sie beachten müssen

1. Mindestangaben in Immobilienanzeigen

In Immobilienanzeigen für den Verkauf, die Vermietung, die Verpachtung oder das Verleasen von Wohngebäuden in kommerzi­ellen Medien müssen zukünftig folgende Angaben enthalten sein, falls für die Immobilie bei Schaltung der Anzeige ein gültiger Energieausweis vorliegt:

  • die Art des Energieausweises (Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis)
  • den im Energieausweis genannten Endenergiebedarfs- oder Endenergieverbrauchswert für das Gebäude
  • die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes
  • das im Energieausweis genannte Baujahr
  • die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse